Die passende Software
Ich schaue mir an, wie Sie heute Rechnungen schreiben und womit Ihr Steuerberater arbeitet, und suche danach eine Rechnungssoftware aus, die dazu passt.
E-Rechnung · Rechnungssoftware
Seit 2025 müssen alle Betriebe E-Rechnungen empfangen können, ab 2027 beginnt die Pflicht, sie auch zu verschicken. Ich kümmere mich um die Technik: passende Rechnungssoftware, die Einrichtung und eine Ablage, in der Sie Ihre Rechnungen auch wiederfinden.
Alle Betriebe müssen E-Rechnungen empfangen können.
Wer im Vorjahr mehr als 800.000 € Umsatz hatte, muss E-Rechnungen verschicken.
Die Pflicht zum Verschicken gilt für alle Betriebe.
Gilt für Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland. Was genau auf Ihren Betrieb zutrifft, klärt Ihr Steuerberater. Ich kümmere mich um die Technik.
Kein großes Projekt, sondern ein sauberer Ablauf, der zu Ihrem Betrieb passt.
Ich schaue mir an, wie Sie heute Rechnungen schreiben und womit Ihr Steuerberater arbeitet, und suche danach eine Rechnungssoftware aus, die dazu passt.
So eingerichtet, dass E-Rechnungen ankommen und rausgehen, auf den Rechnern, die Sie tatsächlich benutzen.
E-Rechnungen sicher ablegen, sodass sie auch in ein paar Jahren noch auffindbar sind, wenn jemand danach fragt.
Wie die Rechnungen zu Ihrem Steuerberater kommen, klären wir gemeinsam, damit am Ende nichts doppelt gemacht wird.
Wenn später etwas hakt, wissen Sie, wen Sie anrufen. Und wenn ich ohnehin Ihre IT betreue, ist das dieselbe Person.
Bei der kostenlosen Bestandsaufnahme sehe ich mir auch an, wie Sie heute mit Rechnungen arbeiten.
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Ein paar Zeilen genügen: womit Sie Rechnungen schreiben, wie viele es im Monat sind und was Ihnen dabei Sorgen macht. Die Bestandsaufnahme kostet nichts.