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EDVLINE

E-Rechnung · Rechnungssoftware

Bereit für die E-Rechnung.

Seit 2025 müssen alle Betriebe E-Rechnungen empfangen können, ab 2027 beginnt die Pflicht, sie auch zu verschicken. Ich kümmere mich um die Technik: passende Rechnungssoftware, die Einrichtung und eine Ablage, in der Sie Ihre Rechnungen auch wiederfinden.

Was sich ändert

Drei Stufen, eine davon gilt schon

  1. seit 2025

    Alle Betriebe müssen E-Rechnungen empfangen können.

  2. ab 2027

    Wer im Vorjahr mehr als 800.000 € Umsatz hatte, muss E-Rechnungen verschicken.

  3. ab 2028

    Die Pflicht zum Verschicken gilt für alle Betriebe.

Gilt für Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland. Was genau auf Ihren Betrieb zutrifft, klärt Ihr Steuerberater. Ich kümmere mich um die Technik.

Was ich übernehme

Damit Rechnungen ankommen und rausgehen

Kein großes Projekt, sondern ein sauberer Ablauf, der zu Ihrem Betrieb passt.

Die passende Software

Ich schaue mir an, wie Sie heute Rechnungen schreiben und womit Ihr Steuerberater arbeitet, und suche danach eine Rechnungssoftware aus, die dazu passt.

Einrichten

So eingerichtet, dass E-Rechnungen ankommen und rausgehen, auf den Rechnern, die Sie tatsächlich benutzen.

Ablegen und wiederfinden

E-Rechnungen sicher ablegen, sodass sie auch in ein paar Jahren noch auffindbar sind, wenn jemand danach fragt.

Mit dem Steuerberater

Wie die Rechnungen zu Ihrem Steuerberater kommen, klären wir gemeinsam, damit am Ende nichts doppelt gemacht wird.

Ein Ansprechpartner

Wenn später etwas hakt, wissen Sie, wen Sie anrufen. Und wenn ich ohnehin Ihre IT betreue, ist das dieselbe Person.

Der erste Schritt kostet nichts

Bei der kostenlosen Bestandsaufnahme sehe ich mir auch an, wie Sie heute mit Rechnungen arbeiten.

Fragen

Was mich zur E-Rechnung gefragt wird

Was ist überhaupt eine E-Rechnung?
Eine Rechnung als strukturierte Datei, die eine Software automatisch lesen kann, zum Beispiel im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Eine normale PDF-Rechnung per Mail zählt nicht dazu. ZUGFeRD sieht zwar aus wie ein PDF, enthält aber zusätzlich die Rechnungsdaten zum Auslesen.
Muss ich jetzt schon etwas tun?
Empfangen müssen Sie E-Rechnungen bereits seit Anfang 2025. Dafür genügt grundsätzlich ein E-Mail-Postfach. Lesen und ordentlich aufbewahren müssen Sie die Rechnungen aber trotzdem, und genau dabei hakt es in vielen Betrieben. Für das Verschicken bleibt noch Zeit, die man aber nutzen sollte.
Welche Rechnungssoftware brauche ich?
Das hängt davon ab, wie Sie heute Rechnungen schreiben, wie viele es sind und womit Ihr Steuerberater arbeitet. Eine bestimmte Software empfehle ich deshalb erst, wenn ich Ihren Ablauf kenne.
Was kostet das?
Die Bestandsaufnahme ist kostenlos. Auswahl, Einrichtung und Hilfe danach rechne ich nach Stundensatz ab, Sie erfahren vorher, womit Sie rechnen müssen. Kosten für die Software selbst kommen vom jeweiligen Anbieter.
Machen Sie auch meine Buchhaltung?
Nein. Steuerliche und buchhalterische Fragen klärt Ihr Steuerberater. Ich kümmere mich um die Technik: dass die Software läuft, Rechnungen ankommen und rausgehen und alles an seinem Platz liegt.

Kontakt

Wie arbeiten Sie heute mit Rechnungen?

Ein paar Zeilen genügen: womit Sie Rechnungen schreiben, wie viele es im Monat sind und was Ihnen dabei Sorgen macht. Die Bestandsaufnahme kostet nichts.

Geht direkt an mich, Sie bekommen sofort eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Was mit Ihren Angaben geschieht, steht in der Datenschutzerklärung.
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