Die Anmeldung ist der kritische Punkt
Steht der Rechner an der Anmeldung, steht die Sprechstunde. Solche Arbeitsplätze gehören überwacht, sauber eingerichtet und im Zweifel mit einem Ersatzgerät hinterlegt, das im Schrank steht.
Für Arztpraxen
Wenn die Anmeldung steht, steht die Sprechstunde. Ich halte die Technik rund um Ihre Praxissoftware in Ordnung, arbeite außerhalb der Sprechzeiten und lasse die Zuständigkeit für die Telematikinfrastruktur dort, wo sie hingehört: bei Ihrem Softwarehaus.
Ich arbeite allein und sage keine festen Reaktionszeiten zu. Was ich dafür tue: dafür sorgen, dass es seltener eilig wird, und im Ernstfall klar sagen, woran Sie sind.
Das Wartezimmer wartet nicht. Deshalb liegt der Schwerpunkt auf dem, was einen Stillstand von vornherein unwahrscheinlicher macht.
Steht der Rechner an der Anmeldung, steht die Sprechstunde. Solche Arbeitsplätze gehören überwacht, sauber eingerichtet und im Zweifel mit einem Ersatzgerät hinterlegt, das im Schrank steht.
Gesundheitsdaten fallen unter Art. 9 DSGVO, dazu kommt die Schweigepflicht nach § 203 StGB. Das betrifft Zugriffsrechte, Sicherung und Fernwartung gleichermaßen, und es gehört schriftlich geregelt.
Konnektor, Kartenterminals und die Anbindung Ihrer Praxissoftware bleiben bei Ihrem Softwarehaus. Ich betreue die Umgebung drumherum und rede mit deren Support, wenn eine Störung dazwischenliegt.
Updates, Neustarts und Umstellungen laufen mittwochnachmittags, abends oder früh am Morgen. Während der Sprechstunde fasse ich nichts an, was jemanden aufhalten könnte.
Nicht nur Dateien, sondern die Datenbank der Praxissoftware, Befunde und Bilddaten. Verschlüsselt, mit mehreren Ständen und einer Kopie außer Reichweite. Und einmal ausprobiert, bevor es ernst wird.
Etikettendrucker, Kartenleser, Bildschirm im Wartezimmer, das Gerät im Labor, der Rechner, an dem seit Jahren niemand ein Update gemacht hat. Genau die fallen im ungünstigsten Moment aus.
Und wenn es brennt: Steht die Anmeldung oder kommt niemand mehr an die Patientendaten, erreichen Sie mich rund um die Uhr, auch am Wochenende und an Feiertagen, soweit ich verfügbar bin. Eine zugesicherte Rufbereitschaft ist das nicht, dafür bekommen Sie schnell eine ehrliche Antwort, ob und wann ich kann. Wie der Notdienst läuft
Ohne dass Sie danach fragen müssen, und bevor ich das erste Mal an Ihren Systemen arbeite.
Gesondert und schriftlich, nach § 203 Abs. 3 StGB. Damit ist geregelt, was ohnehin selbstverständlich ist: Was ich in Ihrer Praxis sehe, bleibt dort.
Nach Art. 28 DSGVO, mit der Übersicht der technischen und organisatorischen Maßnahmen und der Liste der eingesetzten Dienste, einschließlich der Angabe, wo verarbeitet wird.
Jede Fernwartungssitzung ist festgehalten und einem Vorgang zugeordnet. Auf betreuten Geräten kann ein dauerhafter Zugang eingerichtet sein, das steht offen in der Datenschutzerklärung.
Für meine Arbeit besteht eine Berufshaftpflichtversicherung: eine Million Euro für Vermögensschäden, drei Millionen für Personen- und Sachschäden.
Die kostenlose Bestandsaufnahme lege ich in eine sprechstundenfreie Zeit. Eine Stunde reicht meistens, um zu sehen, was steht und woran es hängt.
Verschwiegenheitsverpflichtung und Vertrag zur Auftragsverarbeitung unterschreibe ich, bevor ich Zugänge bekomme.
Zuerst die Überwachung, dann Zugänge und Dokumentation, dann die dringendsten Baustellen. Ihr bisheriger Dienstleister muss dafür nicht vorher gekündigt werden.
Wartung in festen Fenstern, Störungen über das Ticketsystem, vieles davon aus der Ferne. Was ansteht, sage ich von selbst, bevor es dringend wird.
Kontakt
Ein paar Zeilen genügen: wie viele Arbeitsplätze, welche Praxissoftware, was gerade nervt. Die Bestandsaufnahme kostet nichts und lässt sich in eine sprechstundenfreie Zeit legen.